Werbung? Nein, danke!
Die Initiative »Berlin Werbefrei« will in diesem Jahr einen Volksentscheid auf den Weg bringen, um zeitgleich mit den Wahlen zum Abgeordnetenhaus über ein Werberegulierungsgesetz für Berlin abstimmen zu lassen. Im Januar startet dafür das Volksbegehren mit dem Ziel, 240.000 Unterschriften zu sammeln. Ein zentraler Mehrwert des Volksbegehrens liegt in der notwendigen Begrenzung der Auswüchse kommerzieller Werbung im öffentlichen Raum. An vielen Stellen in Berlin ist Werbung längst nicht mehr stadtverträglich: Sichtachsen auf bedeutende Denkmäler werden verstellt oder beeinträchtigt, Mieter*innen müssen monatelang hinter großflächigen Werbebannern an Baugerüsten leben und digitale Werbung hat massiv zugenommen. All dies schränkt die Aufenthaltsqualität der Berliner*innen spürbar ein. Die Initiative hat auf diese Entwicklungen mit einem Gesetzentwurf reagiert, der Werbung im öffentlichen Raum und in öffentlichen Einrichtungen deutlich strenger reguliert, ohne ein allgemeines Werbeverbot festzulegen. Weiterhin zulässig bleibt Werbung an Litfaßsäulen und Geschäften, Plakatwerbung in U-Bahnhöfen und digitale Werbung bei Sportund Kulturveranstaltungen.
Außerdem sollen 50% der Werbefläche für Veranstaltungen und gemeinnützige Zwecke reserviert werden, wodurch Kultur und Soziales im Stadtraum gezielt gefördert werden. Die Linke unterstützt das Volksbegehren: Es braucht eine bessere gesetzliche Grundlage für die Regulierung und Begrenzung von Werbung im öffentlichen Raum. Genau hierin liegt der Dissens zu CDU und SPD, die bislang keine Notwendigkeit sehen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu ändern. Hinzu kommt, dass die Koalition versucht, die Debatte mit fragwürdigen Methoden zu verzerren. So wurden in der amtlichen Kostenschätzung des Senats unzulässigerweise auch die prognostizierten Einnahmeverluste der Werbewirtschaft berücksichtigt, obwohl dort ausschließlich die direkten Auswirkungen auf den Landeshaushalt einfließen dürfen. Diese Auffassung hat auch das Verfassungsgericht bestätigt, sodass die Kostenschätzung des Senats nun um 275 Millionen Euro nach unten korrigiert werden muss. Gute Gründe also, die Initiative bei ihrem Volksbegehren zu unterstützen.

