Warum eigentlich enteignen?
Das Volksbegehren forciert die Frage, wie Wohnen in unserer Stadt zukünftig eigentlich organisiert sein soll. Wollen wir, dass sich die Mietwohnungen der Stadt zu einem großen Teil in den Händen weniger Großkonzerne befinden, für die Renditemaximierung oberstes Gebot ist? Allein der »Deutsche Wohnen« gehören rund 115 000 Wohnungen in Berlin.
Die großen Immobilienkonzerne bauen am Bedarf vorbei, erhöhen die Miete, verdrängen Mieter:innen und spekulieren mit Wohnraum. Ihre Marktmacht muss durchbrochen werden.
Durch die Vergesellschaftung würden 240.000 Wohnungen der Spekulation entzogen. Dieser Effekt wäre auf dem gesamten Wohnungsmarkt spürbar und käme dadurch allen Berliner:innen zugute.
Dieser Volksentscheid könnte Geschichte schreiben. Langfristig ein echter Gewinn für unsere Stadt.
Sammelstart an der Oberbaumbrücke
Ende Februar war Kampagnenstart der 2. Sammelphase für das Volksbegehren „Deutsche Wohnen und Co enteignen“. Am 28. Februar haben wir mit einer Kundgebung an der Oberbaumbrücke, viel Info-Material und natürlich vielen Unterschriftenlisten den Berlinerinnen und Berlinern das Miet- und Wohnproblem in Berlin geschildert. Die Gespräche zeigten uns: Die Zustimmung zum Volksbegehren ist sehr groß.
Von Expertinnen und Experten empfohlen: Deutsche Wohnen und Co. enteignen
Im September 2021 haben 59,1 Prozent der Berliner*innen dem Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ ihre Zustimmung gegeben. Nach dem erfolgreichen Volksentscheid hat der Senat eine hochkarätige Expert*innenkommission zur Vergesellschaftung eingesetzt. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland hat damit eine von einer Landesregierung beauftragte Kommission darüber beraten, wie der Artikel 15 des Grundgesetzes legislativ und administrativ angewendet werden kann. Heute hat die Kommission ihren Abschlussbericht vorgelegt.
Dazu erklären die Vorsitzenden der Partei DIE LINKE. Berlin Franziska Brychcy und Maximilian Schirmer sowie die Vorsitzenden der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus Anne Helm und Carsten Schatz:
„Heute ist ein guter Tag für Berlin und die Mieterinnen und Mieter in unserer Stadt. Die Kommission bestätigt: Eine Vergesellschaftung von großen, privaten Immobilienunternehmen nach Artikel 15 des Grundgesetzes ist rechtlich möglich, verhältnismäßig, finanziell leistbar und ein gutes Instrument, um für bezahlbares Wohnen zu sorgen.
Für die Giffey-SPD und Wegner-CDU gibt es jetzt keine Ausreden mehr. Berlin hat sich entschieden, die Kommission gibt grünes Licht – jetzt ist der Senat in der Pflicht und es muss zügig die Umsetzung erfolgen. Dabei ist keine Zeit zu verlieren, ist doch die Sorge vor dem Verlust der eigenen Wohnung und den immer weiter steigenden Mieten ein zentrales Problem für viele Menschen in unserer Stadt. Wohnungen sind keine Rendite-Objekte, sondern ein Zuhause.
Der Senat muss schnell ein konkretes Vergesellschaftungsgesetz erarbeiten. Hierfür bieten wir gerne unsere Unterstützung und Expertise an.“