Wer kämpft, kann gewinnen! - Der Mietendeckel ist beschlossene Sache

In den letzten Monaten haben wir zusammen mit den vielen Mieterinitiativen und engagierten Berlinerinnen für ein Mietendeckel-Gesetz gekämpft und jetzt steht fest: Der Mietendeckel kommt. Am 22. Oktober hat der rot-rot-grüne Senat den Gesetzentwurf endlich beschlossen. Anfang 2020 sollen die Regelungen in Kraft treten. Rund 1,5 Millionen Berliner Haushalte werden profitieren.

Verschnaufpause für die Mieter – Mietenstopp für fünf Jahre: Die Mieten sollen mit Stand des Stichtages vom 18. Juni 2019 für einen Zeitraum von fünf Jahren weitgehend eingefroren werden. Auch für Staffelmieten ist die am 18. Juni 2019 geltende Miete entscheidend. Ab 2022 darf die Miete höchstens um einen Inflationsausgleich von 1,3 Prozent pro Jahr erhöht werden, jedoch nur soweit, bis der entsprechende Wert der Mietentabelle erreicht ist.

Umzüge werden wieder möglich – verbindliche Mietobergrenzen: Der Mietenwahnsinn wird vor allem auch durch die hohen Wiedervermietungsmieten befeuert. Diese Preisspirale wird mit dem Mietendeckel durchbrochen. Es wird eine Mietentabelle eingeführt, in der es verbindliche Mietobergrenzen für Wiedervermietungen gibt. Wird eine Wohnung wieder vermietet, gilt die Miete, die die Vormieterin gezahlt hat. Falls die vorherige Miete höher ist als die Tabellenmiete, muss sie auf die Tabellenmiete abgesenkt werden.

Absenkung überteuerter Mieten: Bereits jetzt zahlen viele Haushalte überhöhte Mieten und hatten kaum eine Handhabe dagegen vorzugehen. Auch das wird sich mit dem Mietendeckel ändern. Wenn die Miete bestehender Mietverträge mehr als 120 Prozent der Mietentabelle beträgt, kann sie auf 120 Prozent der Mietentabelle abgesenkt werden. Dafür müssen die Mieterinnen und Mieter einen Antrag stellen. Diese Regelung wird neun Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes wirksam.

Modernisierungen ja – Preistreiber nein: Modernisierungen werden auch zukünftig möglich sein, aber dies muss von den Vermietern gemeldet werden. Modernisierungen, die die Miete um maximal einen Euro pro Quadratmeter erhöhen würden, können weiterhin ohne Genehmigung durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass die Modernisierung für die energetische Sanierung oder für mehr Barrierefreiheit erforderlich ist. Kosten von Modernisierungen, die einen Euro pro Quadratmeter übersteigen, werden durch Förderprogramme kompensiert, aber nicht zu Lasten der Mieterinnen.

Neubau ankurbeln: Der Mietendeckel alleine wird das Mietenproblem nicht lösen, wir brauchen natürlich auch weiterhin Neubau. Die Zahl der fertiggestellten Wohnungen wächst. Wohnungen, die nach dem 1. Januar 2014 gebaut wurden und künftig gebaut werden, sind von dem Gesetz ausgenommen. Gleiches trifft auf Sozialwohnungen zu, für die eigene Regelungen gelten.

Härtefälle: Vermietern, die durch die neuen Regelungen dauerhaft in eine wirtschaftliche Schieflage geraten, kann nach Überprüfung eine Erhöhung der Miete genehmigt werden. In diesem Fall können Mieter für den Betrag, der oberhalb der Obergrenze liegt einen Zuschuss beantragen.