Verdrängung durch die Grundsteuer verhindern
Mit der Grundsteuerreform kristallisiert sich gerade auch in unserem Bezirk ein Problem heraus: Kultureinrichtungen, Strandbäder, Clubs, Biergärten, Gewerbebetriebe werden mit einer Grundsteuer oder Umlage konfrontiert, die sie überfordern. Denn dabei wird ein Grundstückswert unterstellt, der mit der tatsächlichen Nutzung überhaupt nicht darstellbar ist. So soll ein Strandbad die Grundsteuer für ein mehrstöckiges Mietshaus zahlen, was dort angeblich stehen könnte, aber nicht da steht. Der Club die Steuerbelastung für die hochwertige Büronutzung, die da sein könnte, aber nicht ist; gleichermaßen Gewerbehöfe und Biergärten für das Hotel, was da angeblich sein könnte, aber nicht ist. Das Wochenendgrundstück die Grundsteuer für die Villa, die darauf vielleicht stehen könnte.
Da sieht sich z.B. die Schlosserei in der Ratiborstraße einer 1000prozentigen Erhöhung der Grundsteuer gegenüber, der Club »Yaam« soll über 1000 Prozent mehr zahlen, der Wagenplatz »Laster und Hänger« über 2000 Prozent. Und beim Strandbad Weißensee sind es über 3000 Prozent. Wenn hier keine Lösung gefunden wird, müssen diese Nutzungen weichen. Das aber würde das Gesicht unserer Stadt verändern. Die Attraktivität dieser Stadt, ihre Lebensqualität, ihr kreatives, ihr schöpferisches Potential hängt auch daran, dass es hier Nischen, dass es Inseln, dass es eine Mischung gibt. Berlin hat zum Glück nicht überall eine Monokultur der Glaspaläste oder Schlafstädte. Es gibt noch Orte, wo der spekulativ getriebene Verwertungsdruck nicht die Nutzung bestimmt und erst dadurch wird die Berliner Vielfalt möglich. Es wäre aberwitzig, wenn die öffentliche Hand durch eine Steuer die ohnehin rasante Verdrängung noch weiter forciert. Doch genau das findet derzeit statt. Die Linksfraktion im Abgeordnetenhaus hat gemeinsam mit den Grünen einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem wir dem begegnen und Abhilfe schaffen können: Wir schlagen vor, für die Fälle, bei denen die im Bodenwert unterstellte Verwertungsmöglichkeit (z.B. das mehrstöckige Wohnhaus) von der tatsächlichen Nutzung (z.B. Strandbad) extrem abweicht, eine Ausnahmeregelung zu schaffen. Dabei würde anstelle des Bodenrichtwertes auf den Ertrag der tatsächlichen Nutzung abgestellt. Das soll auf Antrag jedenfalls in den Fällen geschehen, in denen der Bodenwert den Ertragswert um mindestens 100 Prozent übersteigt. Für Übergangslösungen, die aus der Koalition angedeutet werden, gibt es allerdings keine konkrete Untersetzung – im Gegenteil: Für einen Hilfsfonds beispielsweise (der auch nicht allen helfen würde) wurde keine Haushaltsvorsorge geschaffen. Eine Erlaubnis für Landesbehörden und -unternehmen, die Grundsteuer nicht auf die Pächter umzulegen, wurde abgelehnt. Es ist jetzt an SPD und CDU, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen, oder eine bessere Lösung zu finden. Aber das muss schnell geschehen, damit die Berliner Vielfalt erhalten bleibt.
Steffen Zillich
klar.links Ausgabe #1 Januar/Feburar 2026

