Klimaanpassungsgesetz – umsetzbar?
Der Baumentscheid, der als Volksbegehren die erste Stufe der Unterschriftensammelei im letzten Jahr geschafft hatte, wurde daraufhin vom Senat verändert übernommen und am 7. November 2025 wurde das Berliner Klimaanpassungsgesetz im Abgeordnetenhaus beschlossen. Damit räumte der Senat einen Volksentscheid aus Angst vor Stimmverlusten am Wahltag ab, weil sich der Entscheid großer Beliebtheit erfreute.
Zweck des Gesetzes ist es, die Berliner Bevölkerung vor den Auswirkungen der Schäden durch lokale Klimaveränderungen mit ihren zunehmenden Extremwetterereignissen wie Hitze, Dürre und Starkregen zu schützen. Die Auswirkungen sollen durch Kühlung, Erhaltung und Neupflanzung von Bäumen und die Anlage von zusätzlichem Stadtgrün sowie durch Regenwasserversickerung und -nutzung möglichst reduziert oder beseitigt werden. Die Resilienz der Stadt soll gesteigert werden. Wie sieht die Umsetzung aus? Laut Gesetz müssen Hitzeviertel, also Planungsräume mit hoher thermischer Belastung, ausgewiesen werden. Man kann davon ausgehen, dass alle dicht bebauten Teile unseres Bezirks zu Hitzevierteln werden. Dort soll alle 15 m auf jeder Straßenseite (und Mittelstreifen, wenn vorhanden) ein Baum stehen, größere Grünflächen in fußläufiger Entfernung von max. 500 m und kleinere in max. 150 m vorhanden sein. Des weiteren soll Regenwasser vor Ort versickern und es soll Pflanzrechte für Bürger*innen geben. Ein sachgerechtes Pflanzen von Bäumen, die ein Überleben sichern, ist nicht so einfach in unseren mit vielen Leitungen versehenen Straßen: der Wurzelraum ist viel zu gering.
Hinzu kommt, dass das Gesetz die Bäume möglichst im Unterstreifen der Gehwege sehen will, während die Initiative des Baumentscheids auch andere Straßenflächen mit nicht so stark verbauten Untergründen wie Parkplätze in den Blick nahm. Doch das ging dem Senat zu sehr gegen das Auto. Im bezirklichen Umweltausschuss nahm die Leiterin des Baummanagements das Gesetz ziemlich auseinander: »mit heißer Nadel gestrickt«; statt Bäume zu zählen, hätte die Kronenprojektionsfläche Maßstab sein müssen; u.v.a.m. Auf Berliner Ebene wird momentan ein einheitliches Vorgehen der Bezirke eingeleitet, unser Ex-Leiter des Straßen- und Grünflächenamtes, Felix Weisbrich von den Berliner Forsten, koordiniert dies. Er spricht von 480 Mitarbeitenden, die für die Umsetzung des Gesetzes in den Bezirken benötigt werden, also 40 pro Bezirk, und die genannte 1 Milliarde Euro aus dem Sondervermögen muss zur Finanzierung kommen. Sollte das Geld da sein, müssen noch die praktischen Probleme der Umsetzung gelöst werden.
Karl-Heinz Ludewig, Mitglied in der BVVFHain-Xberg und im Ausschuss für Umweltund Naturschutz, Grünflächen und Klimaschutz
klar.links Ausgabe #3 Mai/Juni 2026

