Jetzt geht es endlich los! Der Mietendeckel ändert die Wohnungspolitik grundlegend

Katrin Lompscher

Die rasende Entwicklung der Mietpreise in Berlin der letzten Jahre ist das bestimmende Thema der Berlinerinnen und Berliner. Daraus ergab sich ein politischer Auftrag an die Landesregierung, die Interessen der Mieterinnen und Mieter in unserer Stadt besser zu schützen und zugleich für ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu sorgen.
Als notwendige Schlussfolgerung hat der rot-rot-grüne Senat von Berlin einen Paradigmenwechsel in der Mietenpolitik vorgenommen. Es geht um eine neue Zielsetzung, die dem Gemeinwohl und der sozialen Sicherheit verpflichtet ist. Dazu gehört einerseits in Zukunft 50 Prozent des Neubaus durch gemeinwohlorientierte Akteure errichten zu lassen. Dazu gehört aber auch eine Atempause für die Mieterinnen und Mieter unserer Stadt. Der Mietendeckel (»Berliner Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen«) ist diese Atempause.
Berlin hat für dieses Gesetz die landesrechtliche Kompetenz und erachtet es auch vor dem Grundgesetz als verhältnismäßig. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Zulässigkeit der Mietpreisbremse im August 2019 festgestellt, dass im Wohnungswesen die soziale Ausgewogenheit eine besondere Verpflichtung ist. Das Recht auf Höchstertrag durch Mieteinnahmen wurde hingegen nicht anerkannt.
Der Mietendeckel gilt für über 1,5 Millionen Wohnungen, die vor dem 1. Januar 2014 bezugsfertig waren. Für fünf Jahre darf keine Nettokaltmiete über die Höhe vom 18. Juni 2019 hinaus angehoben werden. Erst ab 2022 ist wieder ein Ausgleich in Höhe der Inflationsrate zulässig. Eine Wiedervermietung darf nur zur Nettokaltmiete des Vormieters erfolgen, sofern sie nicht über der Mietobergrenze liegt. Diese Mietobergrenze richtet sich nach Baujahr und Ausstattung der Wohnung und liegt zwischen knapp 4 Euro bis 9,80 Euro netto/m². Bestehende Mieten, die 20 Prozent über der Mietobergrenze liegen, können neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes abgesenkt werden. Modernisierungen können nur noch zu Mieterhöhungen von höchstens einem Euro pro Quadratmeter führen. Höhere Modernisierungskosten werden bis zu einem weiteren Euro durch Förderprogramme gedeckt. Vermieterinnen und Vermieter können bei drohender Unwirtschaftlichkeit eine Härtefallregelung nutzen. Verstöße gegen den Mietendeckel werden durch die Behörden mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro geahndet.
Mit all diesen Maßnahmen setzt der rot-rot-grüne Senat eine Forderung um, die unzählige Berlinerinnen und Berliner völlig zu Recht an die Politik herangetragen haben: »Bezahlbares Wohnen für alle.«

Weiteren Informationen unter: www.berlin.de/mietendeckel

Katrin Lompscher, Senatorin für Stadtentwicklung

klar.links Ausgabe #2 März/April 2020