Ein Hoffnungsschimmer auf dem Wohnungsmarkt
Bezahlbares Wohnen bleibt eines der bedeutendsten und drängendsten Problemen in der Stadt, insbesondere in den Ballungszentren. Generelle Wohnraumknappheit, fehlende Mietschutzregeln, Ferienwohnungen, Leerstand, der von schwarz-rot ausgesetzte Mietenstopp bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und vor allem die Profitgier von Wohnungskonzernen und Immobilienfonds üben erheblichen Druck auf den Markt aus.
Allein in Kreuzberg sind im dritten Quartal die Mieten um 5,55 Prozentpunkte auf 16,54€/ qm im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, teilweise werden für Neuvermietungen bis zu 30€/ qm verlangt. Eindeutige Fälle von Mietwucher. Juristisch ist Mietwucher im Strafgesetzbuch (StGB) beziehungsweise im Wirtschaftsstrafgesetzbuch (WiStG) geregelt. Von Mietwucher spricht man bei einer um mindestens 20 Prozent höheren Miete als die ortsübliche Vergleichsmiete. In diesem Fall liegt eine Ordnungswidrigkeit laut §5 WiStG vor. Ist die Miete sogar höher als 50 Prozent der Vergleichsmiete, ist es eine Straftat laut §291 StGB. Problem ist, dass die Beweisführung hierbei bei den Mietenden liegt. Außerdem ist in beiden Fällen der Nachweis zu erbringen, dass die vermietende Person die Zwangslage der mietenden Person ausgenutzt hat, und keine andere, günstigere Wohnung in der Umgebung gefunden wurde. Da dies sehr schwierig und kompliziert nachzuweisen ist, sind Mietende vor erhebliche Hürden gestellt, um ihre Rechte geltend zu machen. So finden die Paragraphen in der Praxis kaum Anwendung. Die Ressourcen zur Umsetzung fehlen auch, weil der aktuelle Senat aus CDU und SPD der Schaffung eines Landeswohnungsamt eine Absage erteilt hat; er verweist auf die Bezirke.
Im Bezirksamt FriedrichshainKreuzberg hat die LinkeStadträtin und stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Regine Sommer-Wetter eine Stelle zur Überprüfung von Mietwucher geschaffen und den ersten rechtskräftigen Bußgeldbescheid ausgestellt. Im besagten Fall hatte die Vermieterin eine um 190 Prozent höhere Miete verlangt als die ortsübliche Vergleichsmiete. Gegen den Bußgeldbescheid, den das Bezirksamt ausstellte, hatte die Vermieterin zunächst Einspruch eingelegt.
Einen Tag vor der angesetzten Gerichtsverhandlung zog sie ihn jedoch zurück, wodurch der Bescheid rechtskräftig wurde. Folge sind ein Bußgeld für die Vermieterin in Höhe von 26.253,50 € und die Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete von circa 22.000 €. Nun sollen mehr Stellen im Bezirksamt geschaffen werden, die sich mit der Prüfung von Mietwucher befassen.
Die Linke im Bundestag hat im Mai außerdem ein Gesetz eingebracht, das die Beweisführung für die Vermietenden vereinfachen soll. Im Bundesrat liegt dazu schon seit Mai 2024 ein Gesetzesentwurf. Der Verlauf gibt Hoffnung, dass das Anzeigen von Mietwucher kein Einzelfall bleibt und das Friedrichshain-Kreuzberg mit der Schaffung einer Stelle für das Anzeigen von Mietwucher Vorbild für andere Bezirke und Gemeinden wird.
Cosmo Cetin, Mitglied der Linken FriedrichshainKreuzberg
klar.links Ausgabe #6 November/Dezember 2025

