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DWE statt Dividende

Yvonne Elfriede Hein

CDU und SPD haben höllische Angst vor mieterfreundlicher Politik. Anders kann man die Ankündigung, die Vergesellschaftung auf der Landesebene verbieten zu wollen, obwohl diese im Grundgesetz verankert ist, nicht erklären. Statt alle Zeit, Kraft und Expertise in den Kampf für bezahlbaren Wohnraum und gegen die Verwahrloung von Gebäuden zu stecken, würden CDU und SPD lieber das Grundgesetz aushebeln. Das zeigt: Der GroKo sind die Gewinne der Immobilienkonzerne viel, viel wichtiger als zum Beispiel Familien mit Kindern, Renter*innen, junge Menschen, die sich mit ihren mageren Ausbildungsgehältern über Wasser halten müssen, Alleinstehende, kranke oder pflegebedürftige Menschen, ein bezahlbares und bewohnbares Dach über dem Kopf zu geben. Man darf nicht vergessen, warum sich die Initiative DWE (Deutsche Wohnen und Co. Enteignen) überhaupt gegründet hat: Der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen (gehört seit 2021 zum Vonovia-Konzern), aber auch viele andere private Wohnungskonzerne sind unfassbar schlechte Vermieter. Immer wieder gibt es Presseberichte, wonach eine hohe Anzahl an Nebenkostenabrechnungen zum Nachteil der Mieter*innen fehlerhaft sind, zahlreiche Gebäude werden nicht oder nicht ordentlich instandgehalten und regelmäßig wird versucht, nicht rechtmäßige Mieterhöhungen durchzudrücken. Auch deshalb war das Volksbegehren vor fünf Jahren so erfolgreich. Daraufhin tagte die vom Senat eingesetzte Expert*innenkommission unter dem Vorsitz der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin ein gutes Jahr lang und kam zum Schluss, dass die Vergesellschaftung börsennotierter Immobilienkonzerne rechtssicher, finanzierbar und geeignet zur dauerhaften Stabilisierung der Mieten ist. Das Land Berlin darf also ein Vergesellschaftungsgesetz erlassen. Mittlerweile entwickelt die Initiative DWE selbst mit Hilfe von Kanzleien, Wissenschaft und Wohnexpert*innen selbst ein Vergesellschaftungsgesetz. Ersten juristischen Einschätzungen zufolge können Merz und SPD den Artikel 15 und damit die Vergesellschaftung ohnehin nicht verbieten. Das Grundgesetz lässt sich nicht so einfach aushebeln. Es schützt den Sozialstaat, nicht aber die Renditeerwartungen von ehemaligen Blackrock-Managern. Die Linke lässt die Berliner*innen nicht im Stich. Wir möchten das Volksbegehren Deutsche Wohnen und Co. Enteignen umsetzen, zum Schutz von Mieter*innen und Wohnraum in Berlin.

Auch das ist ein guter Grund, am 20. September Die Linke zu wählen.

Yvonne Elfriede Hein, Mitglied im Bezirksvorstand der Linken Friedrichshain-Kreuzberg
klar.links Ausgabe #4 Juli/August 2026

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