Antifaschismus ist und bleibt gemeinnützig!

Stefan Karle

Ausgerechnet jetzt: Finanzämter gehen gegen VVN-BdA vor

Eine riesige Welle der Solidarität erreichte die Vereinigung der Verfolgen des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) als das Finanzamt in Berlin dem Verein die Gemeinnützigkeit für die vergangenen drei Jahre absprach und Steuernachforderungen in Millionenhöhe stellte.
Das Berliner Finanzamt setzte den Vollzug des ergangenen Steuerbescheids gegen die VVN-BdA vorerst aus. Das ist ein Erfolg, aber noch keine Lösung.
Mit der VVN-BdA verbinden viele Menschen klare antifaschistische Arbeit, sei es im Bereich des Gedenkens, in der Bildungsarbeit oder aktiv arbeitend gegen neue Faschisten und Rassisten. Die Vereinigung ging aus Zusammenschlüssen von Widerstandskämpfern und NSVerfolgten hervor, die nach der Befreiung vom deutschen Faschismus entstanden waren. Sie tritt für eine Welt ohne Militarismus, Nazismus und Rassismus ein. Deshalb ist die sie Trägerverein des Bündnisses Aufstehen gegen Rassismus. Der Vorgang des Entzugs der Gemeinnützigkeit weist auf politische Hintergründe hin, die bei oberflächlicher Betrachtung nicht gleich klar werden. Weltweit stehen Nichtregierungsorganisationen, die sich für Menschenrechte, Umweltschutz oder im weitesten Sinne fortschrittliche Ziele einsetzen unter Druck. Bürokratische Schikanen, die oft auf ihre Finanzierungsmöglichkeiten zielen, sind gängige Methoden, den NGOs das Leben schwer zu machen. Im internationalen Vergleich genoss Deutschland bisher einen guten Ruf als ein Land, in dem Verbände unter guten Bedingungen tätig sein konnten. Es scheint so, als mache das Erstarken globalisierungskritischer Netzwerke wie attac und campact, die rasch viel Öffentlichkeit erzeugen und neue Themen setzen können, Teile der Behörden »nervös«. Vor diesem Hintergrund muss man den Entzug der Gemeinnützigkeit einer »nervenden« Organisation wie dem Bundesverband der VVN-BdA sehen.

Nur die formale Begründung unterscheidet sich hier deutlich von denen anderer »Fälle«. In diesem Fall wurde nicht der veraltete ZweckeKatalog der Abgabenverordnung herangezogen, sondern Paragraph 51, Absatz 3. Dieser besagt, dass, wenn auch nur eine Gliederung eines Vereins in einem Verfassungsschutzbericht auftaucht, allen Gliederungen des Verbandes die Gemeinnützigkeit zu entziehen ist. Der Paragraph wurde 2009 eingeführt. Wenn man bedenkt, dass die Verfassungsschutzbehörden in ihren Berichten keine Tatsachenbehauptungen aufstellen, sondern geheime Erforschungen ihren »Wertungen« zu Grunde liegen, macht dies das Ausmaß der Willkür deutlich. Womit man in der Berliner Finanzbehörde nicht rechnete, ist das Echo auf das gemeinsame Handeln von bayrischem Verfassungsschutz und Berliner Finanzamt.

Nun gilt es neben dem juristischen Widerspruchsverfahren den öffentlichen Druck auf die Behörden auszubauen. Wenn Du Dich mit der VVN-BdA solidarisieren möchtest, unterschreibe die online-Petition unter: www.openpetition.de/petition/ online/die-vvn-bda-mussgemeinnuetzig-bleiben

Oder noch besser: tritt direkt in die VVN-BdA ein!

Stefan Karle

klar.links Ausgabe #2 März/April 2020