Obdachlosigkeit bis 2030 beenden – auch in Friedrichshain-Kreuzberg!

Oliver Nöll
Friedrichshain-Kreuzberg

Im September 2021 haben die Sozialsenatorin Elke Breitenbach und der Staatssekretär für Arbeit und Soziales, Alexander Fischer, der Berliner Öffentlichkeit den »Masterplan zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis zum Jahr 2030« vorgestellt. Herzstück der ambitionierten Planung ist die Überwindung des Systems der häufig prekären, nicht qualitätsgesicherten Unterbringungen, die keine Wege aus der Wohnungs- und Obdachlosigkeit ermöglichen. Statt die Symptome von Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu bekämpfen, ist der Anspruch des vorliegenden Papiers die Ursachen wirkungsvoll anzugehen. In der vergangenen Wahlperiode wurden fünf »Berliner Strategiekonferenzen« abgehalten. Gemeinsam mit Trägern, Verbänden, Bezirken, zivilgesellschaftlichen Akteuren und insbesondere mit Betroffenen wurden Ansätze diskutiert, welche Handlungsoptionen landespolitisch vielversprechend sind. Vieles wurde bereits in die Wege geleitet oder vollzogen: Zunächst wurden das Platzangebot in der Kältehilfe mehr als verdoppelt, eine Zählung von obdachlosen Menschen in Berlin durchgeführt und verschiedene Modellprojekte konzipiert und erstmalig etabliert.

Ein solches Modellprojekt soll in Zukunft der Dreh- und Angelpunkt der Berliner Wohnungs- und Obdachlosenpolitik werden. In Amerika, aber auch in anderen europäischen Staaten (bpsw. Finnland), hat man gute Erfahrungen mit dem Ansatz »Housing First« gesammelt, welcher auch in den vergangenen Jahren erstmals in Berlin erprobt wurde. Zukünftig soll es zur Regel werden, dass – statt teure Notunterkünfte und private Anbieter von nicht qualitätsgesicherten Angeboten zu finanzieren – jede*r Obdachlose*r eine Wohnung hält.
Waren diese Angebote in der Vergangenheit konditioniert, beziehungsweise, an Bedingungen und für die Betroffenen hohe Hürden geknüpft, soll der Zugang in Zukunft deutlich niedrigschwelliger sein.

Auf diesem Weg zu »Housing First« gibt es einige Hürden zu überwinden. Eine Quote für den Zugang zu Wohnraum ist ebenso erforderlich, wie die Kooperation der gesamten Stadtgesellschaft. Zudem sind in der Zwischenzeit wirksame Maßnahmen zu etablieren, um einheitliche Standards der Unterbringung und zur bedarfsgerechten Versorgung der betroffenen Menschen zu garantieren. Das Projekt der Sozialverwaltung mit dem Namen »Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung« (GSTU) verfolgt mithilfe neuer, softwaregestützter Arbeitsprozesse genau dieses Ziel.

Das es sich hierbei um eine Aufgabe handelt, die uns alle – Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft – angeht, macht nicht nur der aufmerksame Blick beim Weg durch unsere Kieze deutlich. Auch die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: »Rechnet man alle Formen der Unterbringung nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG), dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB XII) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zusammen, dann steht am Ende das beunruhigende Ergebnis, dass in Berlin knapp 50.000 wohnungslose Menschen in Gemeinschaftsunterkünften und betreuten Wohnformen untergebracht sind.« (Masterplan, Dimensionen der Wohnungslosigkeit in Berlin, Seite 4) Neben den Weichenstellungen, die eingangs geschildert wurden, bedarf es einer Reihe von weiteren Anpassungen und Regelungen, die uns in den Jahren bis 2030 beschäftigen werden: Es gilt Fehlanreize in der Finanzbeziehung zwischen Land und Bezirken zu beheben, Fachstellenkonzepte umzusetzen, die Arbeit mit Wohnungs- und Obdachlosen zielgerichteter und aufsuchend zu gestalten und Prozesse zu etablieren, um drohenden Wohnraumverlust früher zu erkennen und wenn möglich zu vermeiden. Dies alles auszuführen, würde den Rahmen dieses Beitrages sprengen. Entscheidend ist aber noch: Was kann der Bezirk hierzu beitragen?

Den Bezirken – und vor allem Friedrichshain-Kreuzberg als Innenstadtbezirk – kommt eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung des »Masterplanes« und der damit verbundenen Zielsetzung zu. An erster Stelle ist hier ein mit der Landesebene abgestimmtes Verantwortlichkeitskonzept zu nennen. Die Koordinierung von Straßen- und Grünflächenamt, der Polizei, dem Ordnungsamt und den zuständigen Mitarbeiter:innen des Sozialamtes muss deutlich verbessert werden. Im Vordergrund darf nicht der Gedanke der formalen Zuständigkeit und der haushälterischen Verantwortung, sondern muss der ernsthafte Wille zur Lösung und zur Hilfe stehen. Dies mag zunächst nach einer schlichten Haltungsfrage klingen, ist aber mit entsprechenden Koordinierungsgremien und – vor allem – Prozessen zu untersetzen. Dies ist eine vor dringliche Aufgabe des zukünftigen Bezirksamtes. Damit verbunden ist der Anspruch, dass »Räumung ohne Ausweichangebot« nicht mehr realisiert wird. Diese Form der ordnungsrechtlichen Herangehensweise bietet Betroffenen keinerlei Lösung und den Anwohner:innen zumeist auch nicht, weil die Wirksamkeit zeitlich begrenzt ist, bzw. eine Verdrängung auf andere Flächen stattfindet. Um allerdings in diesem Sinne verfahren zu können, müssen endlich geschützte Angebote, die sog. »Safe/ Common Places«, im Bezirk verwirklicht werden. Solche Flächen können ein wichtiges Element zum Übergang vom Leben auf der Straße in Wohnraum sein.

Neben der bereits erwähnten Neuorientierung auf mehr aufsuchende Angebote und ämterübergreifende Kooperationen sowie der Etablierung des neuen Fachstellenkonzeptes in der sozialen Wohnhilfe bedarf es aber vor allem eines: mehr Engagement und Mut vor allem der politisch Verantwortlichen im Bezirk. Dazu gehört, dass DIE LINKE zukünftig regelhaft prüfen möchte, ob bei einer drohenden Zwangsräumung bestimmte soziale Indikatoren eine Beschlagnahme des Wohnraumes sinnvoll erscheinen lassen. Die hierbei zu erwartenden Auseinandersetzungen gewinnt man nicht nur in den Gerichten – sondern, wenn man die Politik und die Menschen im Bezirk hinter sich weiß!

Oliver Nöll
klar.links Ausgabe #4 November/Dezember 2021