Kindergrundsicherung - Was ist geplant?

Kolja Fuchslocher

Am Montag, den 28. August war die Ampel-Koalition soweit und konnte verkünden: die Kindergrundsicherung kommt und soll 2025 in Kraft treten. Über das, was sich konkret hinter der Kindergrundsicherung der Ampel-Koalition verbirgt, rätseln seit Bekanntwerden erster Eckpunkte und Kostenschätzungen Expert*innen. Nun wird es langsam konkreter, zeitnah wird der Referentenentwurf erwartet. Laut Koalitionsvertrag sollen bestehende Leistungen wie Kindergeld, Hartz IV, Kinderzuschlag sowie für Bildung und Teilhabe zusammengeführt werden und automatisiert den Familien zugutekommen. Gleichzeitig wurde eine »Neudefinition« des sog. kindlichen Existenzminimums angekündigt. Dieses steht seit Jahren als zu niedrig in der Kritik. Aus dem Existenzminimum leitet sich nämlich die Höhe der Leistung ab. Zu guter Letzt wird ein Modernisierungsschub mit viel Digitalisierung versprochen. Dementsprechend groß waren die Erwartungen. Doch die mediale Aufmerksamkeit, die das Projekt in den vergangenen Monaten erhielt, war vor allen durch Zank um die Kosten geprägt. Beanspruchte die zuständige Familienministerin Lisa Paus (Grüne) zunächst Zwölf Mrd. Euro für die Kindergrundsicherung pro Jahr, billigte Finanzminister Christian Lindner (FDP) dem Projekt lediglich zwei Mrd. Euro zu. Zuletzt kam Lisa Paus der FDP entgegen und benannte Kosten von bis zu sieben Mrd. Euro. Um so größer war die Verwunderung unter den Expert*innen, wurde doch allgemein mit höheren Kosten gerechnet. Modelle des Bündnis Kindergrundsicherung oder der LINKEN rechnen mit erforderlichen Aufwendungen von ca. 24 Mrd. Euro pro Jahr. Die Frage, was eine Kindergrundsicherung für nun geeinte 2,4 Mrd. Euro leisten kann, wird von der Ampel schöngeredet. Denn die Grundsicherungsleistungen werden gegenüber dem Status quo nicht erhöht. Expert*innen und Sozialverbände sind sich einig: So kann Kinderarmut nicht beseitigt werden. Das selbst so bezeichnete große zentrale »sozialpolitische Projekt« von Ministerin Lisa Paus droht zu einer Verwaltungsreform mit ein wenig mehr Digitalisierung zu verkommen. Das Kindergeld wird in »Garantiebetrag« umbenannt und der bestehende Kinderzuschlag reformiert zum »Einkommensabhängigen Zusatzbetrag«. Beides zusammen heißt dann Kindergrundsicherung. Reicht diese nicht, in den meisten Fällen wird das nämlich weniger als Hartz IV sein, muss eben noch Wohngeld oder ergänzend Hartz IV beantragt werden. Allein die Verwaltungsreform soll ca. eine Mrd. Euro pro Jahr kosten. Dementsprechend groß ist die Enttäuschung und laut die Kritik des Bündnisses Kindergrundsicherung und anderen Akteuren.

DIE LINKE steckt zu dem einen weiteren Finger in die Wunde: Neben höheren Leistungen brauchen Kinder und Jugendliche eigene gesellschaftliche Räume z.B. in Freizeiteinrichtungen oder Angeboten in bspw. Musikschulen, Schwimmbädern oder Bibliotheken, um am gesellschaftlichen Leben auch wirklich teilnehmen zu können. Wenig verwunderlich, dass die Bundesregierung diese Fragen schlichtweg ignoriert.

klar.links Ausgabe #5 Oktober/November/Dezember 2023