Neue RV Wohnen unzureichend
Verdrängung nicht gestoppt
Am 4. April hat der rot-schwarze Senat eine Rechtsverordnung (RV) zur Neuregelung der Kosten der Unterkunft für Hartz IV- und Sozialhilfebeziehende beschlossen.
Die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft sollen minimal angehoben, die Entwicklung der Richtwerte an den Mietspiegel gekoppelt und nach Energieträgern für die Ermittlung angemessener Heizkosten differenziert werden.
Das ist in mehrfacher Hinsicht unzureichend: In die Berechnungen sind nur die einfache Wohnlage und größere Wohnungen eingeflossen. Es gibt aber zu wenige Wohnungen in einfacher Wohnlage, um allen KdU-Berechtigten entsprechenden Wohnraum bereit zu stellen und es gibt sehr viele kleine und teure Wohnungen. Deshalb unsere Forderung: Einberechnung der Wohnungen in einfacher und mittlerer Wohnlage und Einbeziehung auch der Wohnungen unter 40 qm. Dann kommt man auf realistische Richtwerte, die zumindest einen Verbleib in der Wohnung ermöglichen. Es sind keinerlei Zuschläge vorgesehen in den Gebieten, in denen der Verdrängungsdruck aufgrund steigender Mieten besonders hoch ist. Auch Zuschläge bei der Neuanmietung von Wohnungen sieht die RV nicht vor. Die Neuvermietungspreise liegen aber i.d.R. deutlich über dem Mietspiegelniveau und damit über den vorgesehenen Richtwerten der neuen RV Wohnen. Segregation und Verdrängung arbeitet der Senat so sicher nicht entgegen.
Quelle: Elke Breitenbach (http://www.elke-breitenbach.de/soziales/av_wohnen/einschaetzung_der_neuen_rv_wohnen/)

