Sicherungsverwahrung verfassungswidrig! Eine Klatsche für Schwarz-Gelb.

DIE LINKE begrüßt diese Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Regelung der Sicherungsverwahrung.

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Regelung der Sicherungsverwahrung erklärt Halina Wawzyniak, stellvertretende Vorsitzende der Partei DIE LINKE:

"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat die wesentlichen Regelungen zur Sicherungsverwahrung heute für verfassungswidrig erklärt. Dabei stützte es sich auf die Freiheitsrechte der Betroffenen und den Vertrauensgrundsatz.

DIE LINKE begrüßt diese Grundsatzentscheidung der Verfassungsrichter. Mit der heutigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die von der Partei und der Bundestagsfraktion der LINKEN in allen Debatten geäußerte Kritik an den bisherigen und den im Zuge der sogenannten „Reform“ in Kraft getretenen Regelungen zur Anordnung und Dauer der Sicherungsverwahrung bestätigt.

Das Urteil ist eine vernichtende Niederlage für die Regierungskoalition, die noch im vergangenen Jahr eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung durchgepeitscht hatte. Ich fordere nun die Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission. Der Gesetzgeber ist aufgefordert die vom Verfassungsgericht gesetzte Frist zu nutzen, um in einer seriösen Debatte eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung zu schaffen. Diese Debatte sollte vorbei an parteipolitischen Ränkespielchen und auf hohem juristischen Niveau geführt werden."