Herbe Niederlage für Mietendeckel-Gegner

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die Absenkung überhöhter Bestandsmieten durch den Mietendeckel abgelehnt.

Dazu erklärt unsere Abgeordnete aus Friedrichshain-Kreuzberg im Abgeordnetenhaus von Berlin, Gaby Gottwald:

„Dies ist ein guter Tag für die Berliner Mieterinnen und Mieter und eine herbe Niederlage für die Gegner des Mietendeckels. Das oberste Gericht hat dem Eilantrag auf Aussetzung der zweiten Stufe des Mietendeckels, die ab dem 23.11.2020 eine Absenkung überhöhter Mieten vorsieht, nicht stattgegeben. Der Mietendeckel wird also wie beschlossen umgesetzt. Vermieterinnen und Vermieter sind dann verpflichtet, überhöhte Mieten abzusenken. Das bedeutet weniger Miete für circa 340.000 Mieterinnen und Mieter. Falls die Vermieterinnen und Vermieter ihrer Pflicht nicht nachkommen, drohen Bußgelder. Mieterinnen und Mieter können sich in diesem Fall an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wenden. Wir fordern alle Mieterinnen und Mieter auf, möglichst umfassend von ihrem Recht Gebrauch zu machen. Dann wird der Mietendeckel seine Wirkung zeigen und sukzessive das Mietniveau in Berlin senken.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mag auch als positives Zeichen für die anstehende Entscheidung im Grundsatz gesehen werden. Das Gericht fand es nicht ersichtlich, dass die Vermieterinnen und Vermieter durch die Mietabsenkung dauerhafte, erhebliche Verluste oder eine Substanzgefährdung des Mietobjekts zu befürchten hätten. So kann man schlussfolgern, dass dies auch für die anderen Aspekte des Mietendeckels gilt, wie den Mietenstopp und vor allem auch für den Verzicht auf unzulässige Miethöhen bei neuen Vertragsabschlüssen.“

Mehr Infos zum Mietendeckel und was er für euch bedeutet findet ihr auf den Seiten unseres Landesverbandes unter diesem Link: Mietendeckel-Info