
Gastbeitrag von Sebastian Jung, Sprecher des Berliner Bündnis Sozialmieter und Mieter im Kreuzberger Fanny-Hensel-Kiez
Im April legte Stadtentwicklungssenatorin Junge-Reyer einen Entwurf für ein Gesetz über den Sozialen Wohnungsbau in Berlin (WoGBln) vor, das nun im Abgeordnetenhaus diskutiert wird.

In einer Pressemitteilung der Senatsverwaltung heißt es hierzu: „Für die vom Wegfall der Anschlussförderung betroffenen Wohnungen, deren Eigentümer wechselt, wird durch die Novelle geregelt, dass Mieterhöhungen in diesen Wohnungen bei bestehenden Mietverträgen nur noch im Rahmen des Mietspiegels stattfinden dürfen und die Kostenmiete nicht mehr verlangt werden darf. Mieter mit unterschiedlichen Einkommen sollen überall in Berlin zusammen wohnen können. Es darf kein Auseinanderdriften in den Kiezen geben, das sich am Geldbeutel festmacht.“
Doch alle, die gehofft hatten, dass die Gesetzesinitiative das Problem der massiven Mietsteigerungen bei den 28.000 Sozialwohnungen ohne Anschlussförderung endlich löst, werden bitter enttäuscht. Die Stadtentwicklungssenatorin hat ihre bisherige Position, wonach die soziale „Entmischung“ ganzer Kieze angeblich unbedenklich ist, nämlich nicht aufgegeben.
Ganz im Gegenteil: Die schönen Worte aus dem Hause Junge-Reyer entpuppen sich als offenkundiger Versuch, die Öffentlichkeit über die wahren Absichten des Gesetzesvorhabens zu täuschen. In Wirklichkeit soll alles so bleiben, wie es ist. Findige Immobilienspekulanten sollen weiterhin die Bestandsmieterschaft verdrängen und die freiwerdenden Sozialwohnungen „aufwerten“ dürfen, in die dann Besserverdienende einziehen. Dass der Steuerzahler hierfür Milliardensubventionen aufgebracht hat, spielt keine Rolle.
Was die Stadtentwicklungssenatorin zu kaschieren versucht, ist folgendes: Wenn der Alteigentümer nach dem Motto „Erhöhen, solange es noch geht!“ die Miete bis auf die Kostenmiete von bis zu 21 €/qm anhebt, dann wird dieser Betrag als Bestandsmiete in das Vergleichsmietensystem hinübergerettet. Hierdurch würde sogar der Mietspiegel in die Höhe getrieben.
Heute verlieren die Betroffenen ihre Wohnungen nur deshalb, weil sie nicht im Stande sind, für Kosten zu bezahlen, die es gar nicht mehr gibt. Hierdurch erwirtschaften Investoren Renditen von über 50 %, was die Senatsverwaltung auch einräumt. Da im Sozialen Wohnungsbau nach geltendem Recht Gewinne von max. 6,5 % erlaubt sind, bestehen gute Chancen, dass die Gerichte diese „Luftbuchungen“ verbieten. Doch nach dem Willen der SPD-Senatorin soll genau dies gerichtlich ungeklärt bleiben: Träte das Wohnraumgesetz tatsächlich in Kraft, so würden die massiven Mietsteigerungen juristisch unangreifbar werden, da es im normalen Wohnraummietrecht weder auf Kosten noch auf Renditen ankommt. Durch das neue Gesetz würde die Mieterverdrängung also rechtlich erst abgesichert.
Sebastian Jung