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Geschäftsordnung des Bezirksvorstandes


1.
Der Bezirksvorstand handelt auf der Grundlage der Beschlüsse der Parteitage der Partei DIE LINKE auf Bundes- und Landesebene sowie der Hauptversammlungen der LINKEN Friedrichshain-Kreuzberg. Die „Richtlinien für die Finanzarbeit des Bezirksverbandes“ sind Bestandteil der Geschäftsordnung.

2. Der Bezirksvorstand tritt mindestens 2 Mal im Monat zusammen. Die Beratungen sind öffentlich. Auf Beschluss der Mehrheit der Bezirksvorstandsmitglieder können Beratungen in geschlossener Sitzung durch- bzw. weitergeführt werden. An geschlossenen Sitzungen nehmen nur die Bezirksvorstandsmitglieder teil. Weitere Personen können vom Bezirksvorstand hinzugezogen werden.

3. Die Vorstandssitzungen werden durch den/die Vorsitzende/n oder auf Antrag von einem Drittel der Mitglieder des Bezirksvorstandes einberufen.

4. Der/die Vorsitzende sichert auf Grundlage des Arbeits- und Sitzungsplanes gemeinsam mit der Geschäftsstelle die organisatorische Vorbereitung der Beratungen, einschließlich Tagesordnung und Zeitplan.

5. Die Leitung der Beratungen erfolgt in der Regel durch den/die Vorsitzende/n. Im Falle der Abwesenheit des/der Vorsitzenden wird die Sitzung durch den Stellvertreter geleitet. Im Falle der Abwesenheit von Vorsitzender und Stellvertreter wird die Tagung von einem beauftragten Bezirksvorstandsmitglied geleitet. Spezielle Tagungsordnungspunkte werden durch die verantwortlichen Vorstandsmitglieder inhaltlich vorbereitet.

6. Der Bezirksvorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der gewählten Mitglieder anwesend ist. (siehe hier kleine GO)

7. Zu Beginn der Beratung beschließt der Bezirksvorstand die Tagesordnung.

8. Beschlussvorlagen, Anträge und andere zu beschließende Materialien können von jedem Mitglied des Bezirksverbandes bis 48 Stunden vor Beginn der Sitzung des Bezirksvorstandes eingereicht werden. Vorlagen, die nicht aus der Mitte des Bezirksvorstands eingereicht werden, sind mindestens zwei (Finanzanträge mindestens fünf) Tage vor der Beratung des Bezirksvorstands den Mitglieder zur Verfügung zu stellen.
In Beschlussvorlagen ist grundsätzlich auszuweisen:
- welche finanziellen Konsequenzen mit dem Beschluss verbunden sind
– welche Vorschläge es für die Öffentlichkeitsarbeit gibt

9. Die Redezeit zur Diskussion beträgt maximal 5 Minuten. Ausnahmen bilden die Begründung von Vorlagen sowie Einführungsbeiträge. Dafür beträgt die Redezeit 10 – 15 Minuten. Bei der Reihenfolge der Redner ist die Quotierung zu sichern. Anträge zur Geschäftsordnung können außerhalb der Redeliste durch Bezirksvorstandsmitglieder gestellt werden.
Gäste der Bezirksvorstandssitzungen können Rederecht erhalten.

10. Die Sitzungen des Bezirksvorstandes sind auf zwei Stunden beschränkt. (Weiter mit Regelung der kleinen Geschäftsordnung).

11. Die Bezirksvorstandsmitglieder haben das Recht nach der Beschlussfassung persönliche Erklärungen abzugeben.

12. Die Vorsitzende kann in dringenden Fällen eigene Presseerklärungen herausgeben. Alle Presseveröffentlichungen im Namen des Bezirksvorstandes bedürfen der Zustimmung der Mitglieder.

13. Während der Sitzungen besteht im Beratungsraum Rauchverbot. Durch die Sitzungsleitung sind Pausen zu sichern.

14. Änderungen zur Geschäftsordnung bedürfen der Zwei-Drittel-Mehrheit.

 

Kleine Geschäftsordnung des Bezirksvorstandes



  • Der Bezirksvorstand tagt jeden ….  um …. Uhr in Der rote Laden
  • Der Bezirksvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Die Beschlussfähigkeit wird zu Beginn der Sitzung und darüber hinaus nur auf Antrag festgestellt.
  • Die Sitzungen des Bezirksvorstandes sind auf maximal zwei Stunden beschränkt. Eine Verlängerung ist auf Antrag mit Mehrheitsbeschluss möglich.
  • Die Redezeit beträgt 5 Minuten.
  • Die Sitzungen werden von der Vorsitzenden oder ihrem Stellvertreter geleitet. Im Falle der Abwesenheit beider wird die Sitzung von einem Mitglied des Bezirksvorstandes geleitet.
  • Die Tagesordnung und die Vorlagen sind den Bezirksvorstandsmitgliedern spätestens 48 Stunden vor der Sitzung per Mail zuzustellen. Über nach der Frist eingereichte Vorlagen entscheidet der Bezirksvorstand nur, wenn dies eine Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschließt.

Beschlossen am 30. November 2009